Schauen Sie in Ihren Mietvertrag!
Denn Ihr Vermieter kann das nur von Ihnen verlangen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden ist.
Ansonsten müssen Sie gar nichts tun, auch wenn Sie damals in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen sind. Ein „Fristenplan für Schönheitsreparaturen“ reicht da als gültige Vereinbarung übrigens auch nicht aus.
...und wenn ich es unnötigerweise schon getan habe?
Und Ihre Rechte gehen sogar noch weiter: Wenn Ihr Vermieter von Ihnen eine Renovierung verlangt und Sie tun dies, ohne zu wissen, dass Sie das eigentlich gar nicht hätten machen müssen, haben Sie im Nachhinein einen Erstattungsanspruch. Das heißt, Ihr Vermieter trägt die Kosten, die Sie anhand von Rechnungen nachweisen können, oder Sie haben alles in Eigenleistung erledigt, dann muss im Zweifel ein Gericht den Wert der Renovierung schätzen. So oder so, der Vermieter wird aber zahlen müssen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH, VIII ZR 302/07