Mieter, Vermieter & Nachbarn

Mietminderung: Wieviel kann ich tatsächlich mindern bei einem Mangel? (G-Z)

Diese zweite Auflistung (G-Z) auf Advopedia ist ebenfalls eine Zusammenstellung von einzelnen Mietminderungspositionen, die deutsche Gerichte bei unterschiedlichen Fällen und Mängel festgesetzt haben.

Wenn Sie Ihre Miete mindern wollen, müssen Sie von Ihrer Bruttomiete ausgehen, also Ihrer Kaltmiete zuzüglich der Betriebskosten. Zwar entscheiden deutsche Gerichte unterschiedlich, dennoch sollten Ihnen die folgenden Zahlen eine kleine Orientierungshilfe sein:

(Quelle: Ingo Lenßen „Die Lücke im Gesetz. Wie man ungestraft davonkommt“, Riva-Verlag)

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Gestank

     7 % bei Essensgerüchen aus anderen Wohnungen (durch den Küchenfußboden)

Hausbeleuchtung

     1 %, wenn sie defekt ist

Haustiere

    15 % bei Belästigung durch streunende Katzen, die vom Nachbarn angelockt werden

Heizungsausfall

a)  5 % bei Ausfall in den Wintermonaten bei lediglich 18 Grad

b)  13 % bei ungenügender Beheizung bis 17–18 Grad

c)  20 % bei fehlender Beheizung in der Küche

d)  50 % bei mangelhafter Beheizbarkeit während der Heizperiode

e)  75 % bei völliger Unbeheizbarkeit

f)  100 % bei völligem Ausfall während der Heizperiode

g)  17 % bei Klopfgeräuschen in der Heizung

h)  50 % bei Ausfall im Sommer bei 13–17,5 Grad Außentemperatur

Küchenherd

      2 % bei mangelnder Funktionstüchtigkeit

Lärm

a)  3–20 % bei Baulärm vom Nachbargrundstück

b) 35 % bei Lärmbelästigung durch eine benachbarte Großbaustelle

c)  5 % bei Ladetätigkeit für ein Geschäft im Hofbereich

d)  5 % bei Trittschall-Geräuschen aus der darüber liegenden Wohnung

e)  10 % bei nächtlichem Lärm von einem Garagentor

f)  10 % bei hörbarem Einwurf von Glasflaschen

g)  10 %, wenn das Hauptwasserrohr zu laut ist

h)  20 % bei häufigem und lautstarkem Feiern anderer Mieter

i)  30 % bei Lärm aus einer Diskothek

j)  50 % bei erheblichem Lärm in der Nacht und lautstarker Musik aus einer Wohngemeinschaft im selben    Haus

Optische Beeinträchtigungen

a)  2 % bei schadhafter Farbe der Heizungsrohre

b)  5 % bei verschiedenfarbigen Badezimmer-Fliesen

Prostitution im Haus

a)  10 %, wenn sich im Erdgeschoss ein Bordell befindet

b)  15–30 % bei Bordell-Betrieb im Haus

Schadstoffe

a)  50 % bei Ausdünstungen aus PVC

b)  56 % bei Formaldehyd-Belastung und überhöhten Formaldehyd-Konzentrationen in zwei                                     wichtigen Zimmern (Schlaf- und Kinderzimmer)

Schimmel

       10 - 80%, je nach Art und Ort des Befalls

Spüle

       5 %, wenn die Spüle undicht ist

Stromversorgung

a)  100 % bei vollständigem Ausfall der Elektrik

b)  50 %, wenn sich ein asbesthaltiger Elektro-Nachtspeicherofen in der Wohnung befindet

Treppenhaus

a)  10 % bei optischem Mangel (Eindruck einer Baustelle: Farbe blättert ab, Kellertreppe ist beschmiert)

b)  2,5 % bei Stolpergefahr

c)  5 %, wenn das Treppenhaus ausgesprochen schmutzig ist

U-Bahn

    20 % bei Bau in der Nähe des Hauses

Ungeziefer

a)  15 % bei starkem Befall von Silberfischchen

b)  25 % bei Mottenbefall in der Wohnung

Warmwasserversorgung

a)  20 %, wenn sie ausfällt

b)  0 %: kein Mietminderungs-Anspruch bei erhöhter Legionellenerkrankungsgefährdung

WC-Räume

a)  38 % bei Abfluss-Stau mit übel riechendem Abwasser

b)  50 %, wenn die Toilette unbenutzbar ist

c)  7 %, wenn der Zugang zum 2. WC verwehrt ist

d)  5 % bei Defekt der Absauge-Vorrichtung

e)  10 % bei Entlüftung des WCs über die Küche

f)  15 % bei unzureichender Toilettenspülung

g)  5 % bei Fäkalienrückfluss im WC

h)  80 %, wenn das einzige WC nicht benutzbar ist

i)  1 %, wenn die Toilettenspülung zu stark ist

j)  5 % bei Wasserschaden im Bad

k)  2 % bei undichtem Abflussrohr des Handwaschbeckens

Zustand einer Hochhausanlage

     5 % bei Verschmutzung und ungepflegtem Zustand

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