Mieter, Vermieter & Nachbarn

Mietminderung: Wieviel kann ich tatsächlich mindern bei einem Mangel? (A-F)

Wenn Sie Ihre Miete mindern wollen, müssen Sie von Ihrer Bruttomiete ausgehen, also Ihrer Kaltmiete zuzüglich der Betriebskosten. Zwar entscheiden deutsche Gerichte unterschiedlich, dennoch sollte Ihnen die folgende Auflistung (A - F) eine kleine Orientierungshilfe sein:

(Quelle: Ingo Lenßen „Die Lücke im Gesetz. Wie man ungestraft davonkommt“, Riva-Verlag)

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Ausfall der Sprechanlage

a)  1–5 % bei defekter Gegensprechanlage

b)  3 % bei defekter Wohnungsklingel

c)  2–10 % bei defekter Klingel- und Gegensprechanlage

Badewanne

a)  3 % bei defektem Abfluss

b)  20 % bei Unbenutzbarkeit

c)  24 %, wenn der Gebrauch der Badewanne durch eine neue Hausordnung auf wenige Stunden in der Woche eingeschränkt wird (woran man sich im Übrigen nicht halten muss)

Balkon

a)  3 % bei Unbenutzbarkeit wegen Reparaturbedürftigkeit

b)  2 % bei Schwergängigkeit der Balkontür (breiter Riss)

Bauarbeiten

a)  15 % bei Straßenbaumaßnahmen

b)  10–20 % bei Baulärm aufgrund des Baus einer ICE-Trasse

c)   80 %, wenn umfangreiche Bauarbeiten im Haus wie z.B. Dachgeschoss-Ausbauten vorgenommen werden

d)  100 %, wenn umfangreiche Bauarbeiten zum Teil auch in der Mietwohnung stattfinden

Beschimpfung

      10 %, wenn man vom Hauswart beschimpft wird

Bodenbeläge

a)  4,65 %, wenn sich der Teppichboden vom Untergrund löst

b)  15 % bei tatsächlicher Stolpergefahr aufgrund des Teppichbodens

c)   0 %: Knarrende Dielen und unebene Fußböden sind bei Altbauten kein Mangel!

Briefasten

a)  1 % bei Funktionsuntüchtigkeit

b)  0,5 % bei zu kleinem Schlitz

Dachgeschossausbau

      33 % für die darunterliegende/n Wohnung/en

Durchlauferhitzer

      3 %, wenn er nicht kontinuierlich Warmwasser liefert

Dusche

a)  5 %, wenn kein Warmduschen ohne Störung möglich ist

b)  16 % bei Nichtfunktionsfähigkeit der Dusche

c)  33 %, wenn die einzige Bade- und Duschmöglichkeit nicht funktioniert

Einsturzgefahr der Wohnzimmerdecke

a)  30 %, wenn das Wohnzimmer nicht mehr benutzt werden kann

b)  20–30 % bei Deckendurchbruch

Fahrstuhl

     10 %, wenn er ausfällt

Fenster (undicht)

a)  5 % bei Nässeschäden

b)  20 % bei defektem Fenster

c)  20 % bei Schimmelbildung

d)  3 % bei Mangelhaftigkeit des Schlafzimmerfensters

e)  5 % bei blinder, feuchtigkeitsbeschlagener Isolierglasscheibe

f)   5 % bei Luftdurchlässigkeit und schlechter Schließbarkeit

Fernsehempfang

    10 % bei erheblichen Störungen

Feuchtigkeit

a)  20 %, wenn es in der Wohnung feucht ist

b)  5 % bei einem Feuchtigkeitsfleck

c)  20 %, wenn sich Tapeten lösen und verfärben

d)  20 % bei Deckenfeuchtigkeit im Wohnzimmer

e)  50 %, wenn die Wände feucht sind

f)   25  %  bei Schimmelbildung und Feuchtigkeitsflecken in zwei Räumen

g)   80 %  bei  Feuchtigkeit in Küche, Wohn- und Schlafzimmern (Aufenthalt nahezu unmöglich)

h)  100 %, wenn die Wohnung zum Wohnen nicht mehr geeignet ist auf Grund von Luftfeuchtigkeit und Gestank

i)  10 % bei Feuchtigkeit in den Kellerräumen

j)  100 % bei Durchfeuchtung der Wände und Rattenbefall im Umfeld

k)  50 % bei schweren Feuchtigkeitsschäden wie z.B. Tropfwasser an der Decke und nasser Teppichboden

Fliesenfugen

     2 %, wenn Fugen herausbrechen

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