Ausfall der Sprechanlage
a) 1–5 % bei defekter Gegensprechanlage
b) 3 % bei defekter Wohnungsklingel
c) 2–10 % bei defekter Klingel- und Gegensprechanlage
Badewanne
a) 3 % bei defektem Abfluss
b) 20 % bei Unbenutzbarkeit
c) 24 %, wenn der Gebrauch der Badewanne durch eine neue Hausordnung auf wenige Stunden in der Woche eingeschränkt wird (woran man sich im Übrigen nicht halten muss)
Balkon
a) 3 % bei Unbenutzbarkeit wegen Reparaturbedürftigkeit
b) 2 % bei Schwergängigkeit der Balkontür (breiter Riss)
Bauarbeiten
a) 15 % bei Straßenbaumaßnahmen
b) 10–20 % bei Baulärm aufgrund des Baus einer ICE-Trasse
c) 80 %, wenn umfangreiche Bauarbeiten im Haus wie z.B. Dachgeschoss-Ausbauten vorgenommen werden
d) 100 %, wenn umfangreiche Bauarbeiten zum Teil auch in der Mietwohnung stattfinden
Beschimpfung
10 %, wenn man vom Hauswart beschimpft wird
Bodenbeläge
a) 4,65 %, wenn sich der Teppichboden vom Untergrund löst
b) 15 % bei tatsächlicher Stolpergefahr aufgrund des Teppichbodens
c) 0 %: Knarrende Dielen und unebene Fußböden sind bei Altbauten kein Mangel!
Briefasten
a) 1 % bei Funktionsuntüchtigkeit
b) 0,5 % bei zu kleinem Schlitz
Dachgeschossausbau
33 % für die darunterliegende/n Wohnung/en
Durchlauferhitzer
3 %, wenn er nicht kontinuierlich Warmwasser liefert
Dusche
a) 5 %, wenn kein Warmduschen ohne Störung möglich ist
b) 16 % bei Nichtfunktionsfähigkeit der Dusche
c) 33 %, wenn die einzige Bade- und Duschmöglichkeit nicht funktioniert
Einsturzgefahr der Wohnzimmerdecke
a) 30 %, wenn das Wohnzimmer nicht mehr benutzt werden kann
b) 20–30 % bei Deckendurchbruch
Fahrstuhl
10 %, wenn er ausfällt
Fenster (undicht)
a) 5 % bei Nässeschäden
b) 20 % bei defektem Fenster
c) 20 % bei Schimmelbildung
d) 3 % bei Mangelhaftigkeit des Schlafzimmerfensters
e) 5 % bei blinder, feuchtigkeitsbeschlagener Isolierglasscheibe
f) 5 % bei Luftdurchlässigkeit und schlechter Schließbarkeit
Fernsehempfang
10 % bei erheblichen Störungen
Feuchtigkeit
a) 20 %, wenn es in der Wohnung feucht ist
b) 5 % bei einem Feuchtigkeitsfleck
c) 20 %, wenn sich Tapeten lösen und verfärben
d) 20 % bei Deckenfeuchtigkeit im Wohnzimmer
e) 50 %, wenn die Wände feucht sind
f) 25 % bei Schimmelbildung und Feuchtigkeitsflecken in zwei Räumen
g) 80 % bei Feuchtigkeit in Küche, Wohn- und Schlafzimmern (Aufenthalt nahezu unmöglich)
h) 100 %, wenn die Wohnung zum Wohnen nicht mehr geeignet ist auf Grund von Luftfeuchtigkeit und Gestank
i) 10 % bei Feuchtigkeit in den Kellerräumen
j) 100 % bei Durchfeuchtung der Wände und Rattenbefall im Umfeld
k) 50 % bei schweren Feuchtigkeitsschäden wie z.B. Tropfwasser an der Decke und nasser Teppichboden
Fliesenfugen
2 %, wenn Fugen herausbrechen
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