Mieter, Vermieter & Nachbarn

Mein Mieter ist verstorben: Muss ich jetzt seine Erben einziehen lassen?

Hans F.: „Die ältere Dame, die unsere Mietwohnung bewohnt hat, ist verstorben. Nun kommt einer der Erben und will einziehen. Müssen wir das zulassen oder können wir die Wohnung neu vermieten? Kann ein Mietvertrag "vererbt" werden?“

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Tatsächlich geht ein Mietvertrag auf Erben über!

ABER

Durch den Tod eines Mieters haben Sie - genauso wie die Erben - ein Sonderkündigungsrecht, das Sie einen Monat lang ausüben können. Allerdings nur, wenn der Erbe nicht bereits ein Mitbewohner war.

Wenn Sie den Erben als neuen Mieter also wirklich nicht haben wollen, muss er nach dieser Sonderkündigung dann innerhalb von 3 - 9 Monaten ausziehen, je nach Dauer des Mietvertrages.

Der Monat beginnt übrigens erst zu laufen, wenn Sie von dem Tod des Mieters erfahren, nicht schon ab dem tatsächlichen Todeszeitpunkt.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

§ 580 BGB

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