Tatsächlich geht ein Mietvertrag auf Erben über!
ABER
Durch den Tod eines Mieters haben Sie - genauso wie die Erben - ein Sonderkündigungsrecht, das Sie einen Monat lang ausüben können. Allerdings nur, wenn der Erbe nicht bereits ein Mitbewohner war.
Wenn Sie den Erben als neuen Mieter also wirklich nicht haben wollen, muss er nach dieser Sonderkündigung dann innerhalb von 3 - 9 Monaten ausziehen, je nach Dauer des Mietvertrages.
Der Monat beginnt übrigens erst zu laufen, wenn Sie von dem Tod des Mieters erfahren, nicht schon ab dem tatsächlichen Todeszeitpunkt.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§ 580 BGB