Das können Sie!
Und das sogar fristlos, da ein Mietverhältnis unter diesen Umständen Ihnen nicht länger zugemutet werden kann.
Warum?
Sobald eine Beleidigung „ehrverletzend" ist, ist sie nicht mehr hinnehmbar und sogar strafbar. Und da es sich um Ihr Haus handelt, müssen Sie sich das auch nicht gefallen lassen. Ihr Mieter wird sich ein neues Zuhause suchen müssen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG München Urt. v. 28.11.2014, 474 C 18543/14