Mieter, Vermieter & Nachbarn

Kann ich von einem bereits geschlossenen Mietvertrag wieder zurücktreten?

Hannes H.: „Ich habe letzte Woche für eine neue Wohnung den Mietvertrag unterschrieben, bin dort aber noch nicht eingezogen. Jetzt habe ich gestern eine andere Traumwohnung angeboten bekommen, die ich viel lieber haben würde! Kann ich von einem bereits geschlossenen Mietvertrag zurücktreten?“

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Das ist leider nicht so einfach.

Denn sobald ein Mietvertrag unterschrieben wird, ist er für beide Parteien bindend. Das bedeutet, weder Sie noch der Vermieter können per einseitiger Erklärung den Vertrag zunichte machen. 

Was tun?

Natürlich hätte man vorher mit dem Vermieter eine Rücktrittsklausel vereinbaren können. In den meisten Formular-Mietverträgen ist diese Klausel aber nicht enthalten und deshalb hätte man sie vorher bewusst und handschriftlich ergänzen müssen.

Das machen oder brauchen allerdings die wenigsten Mieter und die Möglichkeit eines vertraglich vereinbarten Rücktritts gilt außerdem auch nur solange, wie der Mieter noch nicht eingezogen ist. Nach dem Einzug lässt sich der Vertrag dann auch nur noch regulär kündigen.

Wer unterschreibt, zahlt

In Ihrem Fall bedeutet das: Wollen Sie trotzdem in die andere Traumwohnung ziehen, können Sie nichts anderes machen, als die bereits angemietete Wohnung sofort wieder regulär zu kündigen. Einziehen müssen Sie dort nicht.

Sie schulden dem Vermieter dann aber trotzdem die Kaution - die Sie später natürlich wieder zurückbekommen werden - wie auch die Miete für drei Monate (das ist nämlich normalerweise die Kündigungsfrist). 

Versuchen Sie eine gütliche Aufhebung

Reden Sie doch einmal mit Ihrem Vermieter und versuchen Sie, einen Aufhebungsvertrag mit ihm zu vereinbaren. Bieten Sie ihm an, dass Sie ihm eine Abfindung - vielleicht in Höhe einer Monatsmiete - zahlen. Sie sind dafür aus dem Mietvertrag raus und er kann die Wohnung sofort weitervermieten.

Darauf muss er sich natürlich nicht einlassen, aber vielleicht hat er ja einen Nachmieter, der sofort die Wohnung übernimmt und Miete zahlt. Dann würde Ihrem Vermieter kein Schaden entstehen und er hätte im Gegenteil durch Ihre Abfindungszahlung einen Zusatzgewinn gemacht. 

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