Mieter, Vermieter & Nachbarn

Haustierverbot in Mietwohnung? Euer kleiner Freund kann vielleicht doch bei Euch bleiben!

Euer Vermieter verbietet, dass Ihr ein Haustier in der Wohnung habt? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein ganz interessantes Urteil gefällt:

bed-bedroom-cute-dog _pexels

Bello darf eventuell doch mit rein


Euer Vermieter darf generell nämlich nicht verbieten, dass Ihr in Eurer Mietwohnung einen Hund oder eine Katze haltet. Sollte eine derartige Klausel in Eurem Mietvertrag stehen, so kann dies eine Benachteiligung zu Euren Lasten und damit unwirksam sein, auch wenn Ihr diesen Vertrag eigentlich unterschrieben habt. 

Warum?

Denn der Vermieter kann es nur verbieten, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat und dies vor allem auch begründen kann. Denn eine richtige Begründung dafür ist zwingend! Ein "ich erlaube das grundsätzlich nicht" oder "die machen nur Schmutz und Ärger" reicht da bei weitem nicht aus.


Wenn nur solch eine Begründung gebracht wird, dann muss Euer Interesse z.B. an der Hundehaltung als höher gewertet werden und Euer kleiner Freund kann bei Euch bleiben.

Übrigens:

Wenn es nicht gerade unverhältnismäßig viele sind: Ungiftige Kleintiere sind immer erlaubt, egal, was in Eurem Mietvertrag steht! 


Problematisch wird es nur, wenn die kleinen Racker von Natur aus viel Lärm machen - jeder, der z.B. Ziervögel wie Sittiche oder Papageien hält, weiß, wovon wir reden…


Auch Ratten (Ekelfaktor…) oder Frettchen (ganz ehrlich? Die stinken…) sollte man nicht ohne Absprache mit dem Vermieter in der Wohnung halten.
Das Gleiche gilt auch für unsere ausländischen Freunde: Reptilien, Schlangen oder haarige Krabbler wie Vogelspinnen dürfen erst einziehen, wenn der Vermieter dies erlaubt.


Das könnte Sie auch interessieren:
☞ Voraussetzungen für die Haltung eines Kampfhundes

 


Textbezogene Paragraphen / Urteile:
§ 535 Abs. 1 BGB
BGH Urt. V. 20.3.2013, VIII ZR 168/12

Finden Sie hier den passenden Anwalt in ihrer Nähe: