Sie dürfen fristlos kündigen!
Denn der BGH hat (endlich) eine Entscheidung getroffen, die Ihnen in diesem Fall sehr viel nützt.
Was hat sich geändert?
Zuvor waren die Gerichte der Meinung, Sie müssten in solchen Situationen erst auf „Duldung“ klagen, bevor sie etwas gegen die Mieter tun könnten. Dies jedoch konnte in der Vergangenheit länger dauern und immer wieder entstanden dadurch noch größere Schäden.
Deshalb hat der BGH entschieden, dass Sie gleich und sogar fristlos kündigen dürfen! Denn in dieser Situation hat der Mieter kein Recht, Ihnen den Zutritt zu verwehren, nur weil er keine Lust hat, Sie rein zu lassen. Schließlich geht es um Ihr Eigentum, das in Gefahr ist und dies rechtfertigt in Ihrem Fall diesen drastischen Schritt gegenüber Ihrem Mieter.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH Urt. v. 15.04.2015, VIII ZR 281/13