Aus der Geschichte und Literatur wissen wir, dass bereits seit frühesten Zeiten Diebstahl aus Hunger oft auf das Brutalste geahndet wurden und das Mittleid sich dabei für den Hungernden in überschaubaren Grenzen hielt. Ein gestohlener Laib Brot konne da schon sehr schnell den Strick oder die Deportation bedeuten.
Ein Relikt aus dunkleren Zeiten?
Keineswegs.
Wussten Sie, dass der „Mundraub“ erst zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt in Deutschland abgeschafft wurde? Natürlich wurde deswegen niemand mehr hingerichtet. Aber eine Strafe von bis zu 500 Mark oder bis zu sechs Wochen Gefängnisaufenthalt waren völlig normal.
Heute heißt dieses Delikt ganz einfach Diebstahl und kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Auch nicht wirklich moralischer.