Weltweit hungern ca. 800 Millionen Menschen, das ist etwa jeder neunte, alle 10 Sekunden stirbt ein Kind unter fünf Jahren an Unterernährung. Und selbst hier in Deutschland geht man davon aus, dass bei uns ca. eine halbe Million Kinder immer wieder hungern, Schulküchen kochen deswegen freitags und montags bewusst kalorienreich. Eine erschütternde Tatsache, eine erschütternde Zahl. Sollte man da nicht auf ein wenig Gnade hoffen dürfen, wenn man beim Diebstahl von Essen erwischt wird?

Moralisch gesehen müsste die Antwort wohl heißen: Ja. Doch leider sieht die Wirklichkeit anders aus...

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Aus der Geschichte und Literatur wissen wir, dass bereits seit frühesten Zeiten Diebstahl aus Hunger oft auf das Brutalste geahndet wurden und das Mittleid sich dabei für den Hungernden in überschaubaren Grenzen hielt. Ein gestohlener Laib Brot konne da schon sehr schnell den Strick oder die Deportation bedeuten.

Ein Relikt aus dunkleren Zeiten?

Keineswegs.

Wussten Sie, dass der „Mundraub“ erst zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt in Deutschland abgeschafft wurde? Natürlich wurde deswegen niemand mehr hingerichtet. Aber eine Strafe von bis zu 500 Mark oder bis zu sechs Wochen Gefängnisaufenthalt waren völlig normal.

Heute heißt dieses Delikt ganz einfach Diebstahl und kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. 

Auch nicht wirklich moralischer.

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