Das kann tatsächlich sein!
Ein Adoptionsverfahren erfordert nämlich prinzipiell die Zustimmung beider Elternteile. Ist der Vater anonym, weil die Spende von einer Samenbank kam, brauchen Sie keine Zustimmung. Ist der Samenspender jedoch als biologischer Vater bekannt, weil er z.B. ein Freund von Ihnen gewesen ist, müssen Sie seine Zustimmung einholen!
Wenn Sie also keine „genetische Überraschung“ riskieren wollen, stellen Sie am besten bereits im Vorfeld sicher, dass der Mann, der Ihnen seine Gene spendet, sich später nicht gegen eine Adoption stellt.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BGH Beschl. v. 18.02.2015, Az. XII ZB 473/13