Eine Frage, die meiner Meinung nach eher moralisch als rechtlich zu beantworten ist.
Rechtlich gesehen ist es grundsätzlich so, dass Sie zwar als Vater auch für außerplanmäßige Ausgaben aufkommen müssen, doch diese sollten vorher gemeinsam abgesprochen werden.
Wenn Ihre Noch-Ehefrau also schon frühzeitig wusste, dass der Ausflug bevorsteht, ist sie verpflichtet, dies rechtzeitig mit Ihnen zu planen und auch selbst darauf zu sparen. Tut sie das nicht, dürfen Sie die Zahlung verweigern. Für die Kosten der Zahnspange gilt, dass Sie hierfür nur dann aufkommen müssen, wenn diese medizinisch auch wirklich notwendig ist. Dann würde aber vermutlich auch die Krankenkasse einen großen Teil dazu beisteuern.
Kommen wir jetzt zur Moral:
Doch selbst wenn Sie rechtlich gesehen das eine oder andere eigentlich nicht zahlen müssten - es geht in diesem Moment um Ihre Kinder, die etwas brauchen!
Ich habe absolut nicht das Recht, Sie zu belehren - aber bevor Sie sich tatsächlich weigern sollten zu zahlen: Gehen Sie bitte einen kurzen Moment in sich und überlegen Sie bitte, ob Sie nicht eigentlich nur wegen Ihrer Frau den Betrag nicht überweisen wollen.
Denn Kinder dürfen bei Differenzen zwischen Eltern niemals die Leidtragenden sein...
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht Detmold Az. 32 F 132/13