Hansi K.: „Wir wollen neue Kinderzimmer-Möbel und ein Fahrrad für unser Kind kaufen. Dürfen wir dafür Geld von seinem Sparbuch abheben?“

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Nein, das dürfen Sie nicht!

Selbst wenn all diese Dinge ausschließlich für Ihr Kind sind, machen Sie sich im Zweifel Schadensersatzpflichtig, wenn Sie dafür das Konto Ihres Kindes angreifen. Denn als Eltern schulden Sie Ihrem Kind einen „angemessenen Lebensunterhalt“, das heißt, Möbel, Geschenke, Reisen etc. sind alles Dinge, die Sie selber aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Schon abgehoben?

Wenn Sie trotzdem schon Geld vom Konto Ihres Kindes genommen haben: gleichen Sie es so schnell wie möglich wieder aus und belegen Sie eindeutig, dass das zurückgezahlte Geld keines ist, was eigentlich dem Sparguthaben neu zugefügt werden sollte!!!

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

OLG Bremen, Beschluss vom 3.12.2014, 4 UF 112/14

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