Nein, das können Sie nicht.
Da die Wand nicht direkt auf Ihrem Grundstück gebaut wird, hätten Sie nur ein Recht auf Verweigerung der Genehmigung, wenn es Sie derart beschränken würde, dass es für Sie nicht zumutbar wäre. Eine "Verschandelung" Ihrer Aussicht reicht dafür jedoch nicht aus, auch nicht die Angst, dass Ihr Grundstück durch das abfließende Regenwasser eventuell zukünftig Schaden nehmen könnte.
Zum Wohle vieler
Was jedoch noch wichtiger ist: Wegen Ihrem Einzelfall wird man nicht auf den Lärmschutz für die anderen Anwohner verzichten. Diese haben wahrscheinlich tatsächlich ein Interesse an der Wand, da ihnen die Eisenbahnfahrtgeräusche ohne Lärmschutz nicht zugemutet werden können.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
VGH München Urt. v. 20.05.2014, VGH 22 A 12.40062