Klaus R.: "Die Bahn plant eine Lärmsanierung an der Eisenbahnstrecke, die direkt von meiner Terrasse aus zu sehen ist. Diese Sanierung umfasst eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand aus aufeinandergestapelten Steinkörben. Abgesehen davon, dass mein Blick vollkommen versperrt wird, befürchte ich, dass durch diese Konstruktion zukünftig Regenwasser durch die Wand direkt auf mein Grundstück geleitet wird. Kann ich mich gegen den Bau dieser Lärmschutzwand wehren?"

Bahngleise_unsplash

Nein, das können Sie nicht.

Da die Wand nicht direkt auf Ihrem Grundstück gebaut wird, hätten Sie nur ein Recht auf Verweigerung der Genehmigung, wenn es Sie derart beschränken würde, dass es für Sie nicht zumutbar wäre. Eine "Verschandelung" Ihrer Aussicht reicht dafür jedoch nicht aus, auch nicht die Angst, dass Ihr Grundstück durch das abfließende Regenwasser eventuell zukünftig Schaden nehmen könnte.

Zum Wohle vieler

Was jedoch noch wichtiger ist: Wegen Ihrem Einzelfall wird man nicht auf den Lärmschutz für die anderen Anwohner verzichten. Diese haben wahrscheinlich tatsächlich ein Interesse an der Wand, da ihnen die Eisenbahnfahrtgeräusche ohne Lärmschutz nicht zugemutet werden können.


Textbezogene Paragraphen / Urteile:
VGH München Urt. v. 20.05.2014, VGH 22 A 12.40062

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