Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist meist vertraglich klar geregelt – entweder als festgelegter Pauschalbetrag oder als prozentualer Anteil vom Monatslohn. Den früher üblichen „13. Monatslohn“ gibt es kaum noch.
Eine Auswertung der derzeit geltenden Tarifverträge hat jedoch ergeben, dass Arbeitnehmer im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie und in der Druckindustrie immer noch zwischen 95 und 100 Prozent eines Monatseinkommens zusätzlich bekommen.