Nein, ist es nicht!
Auch bei einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation darf der Arbeitgeber die Höhe nicht willkürlich bestimmen – also z. B. den kaufmännischen Angestellten ein volles Extra-Gehalt zahlen, den Arbeitern aber nur ein halbes. Jedenfalls nicht ohne sachlichen Grund. Der könnte allerdings z. B. so lauten: „Hoch qualifizierte Angestellte müssen stärker ans Unternehmen gebunden werden, weil auf dem Arbeitsmarkt kaum welche zu finden sind.“ Dann darf Ihr Arbeitgeber verteilen, wie er es für richtig hält.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BAG: 10 AZR 640/04