Nein! Selbst wenn der Arbeitgeber in den vorangegangenen Jahren immer darauf hingewiesen hat, das Weihnachtsgeld freiwillig zu zahlen, kann er es nicht plötzlich einfach streichen. Denn mit der mehrmaligen Auszahlung ohne Vorbehalt entsteht eine sogenannte „betriebliche Übung“, die der Arbeitgeber nicht plötzlich einseitig aufheben kann.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
LAG Rheinland-Pfalz: 5 Sa 604/10