Thomas W.: "Ich musste zu einem Kunden, aber alle Firmenwagen waren belegt. Deshalb hat mir mein Chef erlaubt, mit meinem privaten Auto hinzufahren. Auf dem Weg dorthin hatte ich allerdings eine Unfall, den ich selber leicht fahrlässig verursacht habe. Muss ich den Schaden jetzt selber tragen oder muss mein Arbeitgeber ihn mir ersetzen?"

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Wenn Sie den Schaden tatsächlich nur „leicht fahrlässig“ verursacht haben, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den Unfallschaden ersetzen. Anders sieht es aber aus, wenn festgestellt wird, dass Sie den Schaden „schuldhaft“ verursacht haben. Dann tragen Sie die Kosten alleine.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

BAG, 8 AZR 647/09

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