Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Kündigung, nachdem ich meinem Chef von meiner bevorstehenden künstlichen Befruchtung erzählt habe

Petra V.: „Seit Jahren versuchen mein Mann und ich ein Kind zu bekommen. Da es auf natürlichem Wege nicht klappt, haben wir entschlossen, uns unseren Kinderwunsch mittels einer künstlichen Befruchtung zu erfüllen. Da das Klima in unserer Firma eigentlich sehr entspannt und offen ist, redete ich auch mit meinem Chef darüber, weil ich für die Einpflanzung einen Tag Urlaub nehmen wollte. Der Eingriff sollte in 14 Tagen stattfinden. Aber dann, fünf Tage vor dem Termin beim Arzt: die Kündigung! Bin ich jetzt meinen Job los?“ 

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Wahrscheinlich sind Sie tatsächlich Ihren Job los.

Grundsätzlich gilt natürlich das Kündigungsverbot während einer Schwangerschaft. Das heißt im Normalfall, dass eine Kündigung unwirksam ist, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung davon in Kenntnis setzen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger waren. Auch hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Einsetzung der befruchteten Eizelle ab jenem Moment den Kündigungsschutz auslöst. Das heißt, die Eizelle muss nicht erst eingenistet sein.

Aber:

Ihr Chef wusste also von Ihrer kommenden Schwangerschaft - aber eben mit der Betonung auf "kommende". Sie waren zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht schwanger, sondern erst fünf Tage später.

Die Kündigung war also zwar äußerst unfair, aber Ihr Chef hatte das Recht dazu. Trotzdem sollten Sie unbedigt zu einem Anwalt gehen und noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber reden.

Und nur am Rande:

Sie sollten sich immer sehr genau überlegen, wie viel Privates Sie Ihrem Chef erzählen. Arzttermine gehen ihn eigentlich grundsätzlich nichts an!

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

BAG Urt. v. 26.03.2015, 2 AZR 237/14

§ 9 Abs. 1 S. 1 Mutterschutzgesetz

§ 7 Abs. 1 i. V. m. §§ 1, 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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