Wahrscheinlich sind Sie tatsächlich Ihren Job los.
Grundsätzlich gilt natürlich das Kündigungsverbot während einer Schwangerschaft. Das heißt im Normalfall, dass eine Kündigung unwirksam ist, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung davon in Kenntnis setzen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger waren. Auch hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Einsetzung der befruchteten Eizelle ab jenem Moment den Kündigungsschutz auslöst. Das heißt, die Eizelle muss nicht erst eingenistet sein.
Aber:
Ihr Chef wusste also von Ihrer kommenden Schwangerschaft - aber eben mit der Betonung auf "kommende". Sie waren zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht schwanger, sondern erst fünf Tage später.
Die Kündigung war also zwar äußerst unfair, aber Ihr Chef hatte das Recht dazu. Trotzdem sollten Sie unbedigt zu einem Anwalt gehen und noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber reden.
Und nur am Rande:
Sie sollten sich immer sehr genau überlegen, wie viel Privates Sie Ihrem Chef erzählen. Arzttermine gehen ihn eigentlich grundsätzlich nichts an!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
BAG Urt. v. 26.03.2015, 2 AZR 237/14
§ 9 Abs. 1 S. 1 Mutterschutzgesetz
§ 7 Abs. 1 i. V. m. §§ 1, 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz