Nein!
Dann darf er eben nicht darauf schauen, wenn es ihn stört. Was er allerdings darf, ist Ihnen vorzuschreiben, wie lange Ihre Nägel sein dürfen, falls Sie einen Beruf ausüben, in dem andere durch Ihre Nägel verletzt werden könnten - wenn Sie also z. B. mit Patienten zu tun haben oder mit Passagieren bei der Flughafenkontrolle.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
LArbG Köln: 3 TaBV 15/10