Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Petra M.:

„Vor kurzem musste ich während der Arbeitszeit zum Arzt, weil ich im Büro plötzlich fürchterliche Kopfschmerzen bekommen habe. Nun will mir mein Chef allerdings die restlichen Stunden von dem Tag nicht zahlen. Habe ich tatsächlich keinen Anspruch auf das Geld?“

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Das kommt darauf an, wie dringend dieser Arztbesuch war!

Wann nein?

Denn wenn ein solcher Besuch auch nach der Arbeit möglich gewesen wäre, hätten Sie tatsächlich keinen Anspruch auf Ihr Geld. Denn grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass er außerhalb der Arbeitszeit zum Arzt geht - das gilt übrigens auch, wenn man das eigene Kind zum Arzt begleiten will, wenn es schon über 12 Jahre alt ist. Außer, es muss zu einem Termin, bei dem auch die Anwesenheit eines Elternteils notwendig ist.

Und es geht sogar noch weiter: Selbst wenn Sie chronisch krank sind, müssen Sie sich darum bemühen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen. Das gilt allerdings nicht für Dialyse-Patienten, die jederzeit zur Behandlung gehen können.

Wann ja?

Sie dürfen außerdem jederzeit zum Arzt, wenn eine Situation eintritt, an der man "keine Schuld" hat, wie z.B. plötzliches Fieber oder ein Unfall. In Ihrem Fall eventuell auch die heftigen Kopfschmerzen, die Sie dann allerdings vom Arzt unbedingt als Krankschreibung attestieren lassen sollten!

Ein anderer Grund für einen „Lohnfortzahlungsanspruch“ wäre außerdem, wenn die Arztpraxis nur während Ihrer Arbeitszeit geöffnet hätte. Dann dürften Sie sogar einen regulären Termin in  dieser Zeit vereinbaren - das gilt übrigens sogar für Teilzeitkräfte, von denen man ja eigentlich ausgehen könnte, dass sie flexibler in ihren Arztterminen sind. Sollten Sie außerdem schwanger sein, dürfen Sie auch zu den Vorsorgeuntersuchungen, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, während Ihrer Arbeitszeit gehen.

Also kurz zusammengefasst:

Sie sind verpflichtet, außerhalb Ihrer Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, außer, dieser kann oder will Ihnen keinen anderen Termin geben oder es tritt ein akuter Fall ein, der einen sofortigen Arztbesuch rechtfertigt. Ansonsten braucht Ihnen Ihr Arbeitgeber den Ausfall tatsächlich nicht zu bezahlen und Ihnen kann im schlimmsten Fall sogar eine Abmahnung oder Kündigung drohen!

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

§ 616 BGB "...ohne sein Verschulden"

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