Felix S.: „Ich bin Polizist, allerdings noch in der Probezeit. Nun habe ich blöderweise große Probleme mit meinem Knie bekommen. Mein Dienstherr will mich jetzt deswegen entlassen, weil er meint, als Polizist sei ich untauglich und mit einem Knieschaden nicht zu gebrauchen. Aber ich bin Mitte 30 und möchte weiter in meinem Beruf arbeiten. Darf er mich einfach rauswerfen? Wie gesagt, ich bin noch in der Probezeit!“

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Nein, das darf er absolut nicht.

Auch nicht in der Probezeit. Er hat zwar Recht damit, dass ein Polizist im Außendienst nicht mit einem Knieschaden belastet sein darf. Falls es aber eine andere Einsatzmöglichkeit für Sie gibt, so muss er Sie dort beschäftigen. Auch bei der Polizei gibt es im Innendienst eine Vielzahl von Bürotätigkeiten, die man problemlos mit einer Knieverletzung erledigen kann. 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

VG Göttingen Urt. v. 01.10.2014, Az. 1 A 13/13

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