Nein, das darf er absolut nicht.
Auch nicht in der Probezeit. Er hat zwar Recht damit, dass ein Polizist im Außendienst nicht mit einem Knieschaden belastet sein darf. Falls es aber eine andere Einsatzmöglichkeit für Sie gibt, so muss er Sie dort beschäftigen. Auch bei der Polizei gibt es im Innendienst eine Vielzahl von Bürotätigkeiten, die man problemlos mit einer Knieverletzung erledigen kann.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
VG Göttingen Urt. v. 01.10.2014, Az. 1 A 13/13