Haben Sie. Zumindest, wenn Sie nicht nachweisbar grob fahrlässig, besonders leichtfertig oder vorsätzlich gehandelt haben. Und davon kann man in der Regel bei einem Wutanfall ausgehen - denn die Wenigsten wollen sich in solchen Momenten wissentlich oder willentlich selbst dabei verletzen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Hess. LAG, Aktenzeichen 4 Sa 617/13